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Organisatorisches & Gebühren

Organisation

Logopädie ist ein sog. Heilmittel, d.h. eine logopädische Behandlung erfolgt auf Verordnung des behandelnden Arztes.
Hausärzte, Internisten, Neurologen, HNO-Ärzte sowie Kinderärzte und Phoniater können auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinie eine Verordnung zur Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie ausstellen. Auch Zahnärzte oder Kieferorthopäden können, beispielweise im Rahmen einer myofunktionellen Therapie, Verordnungen ausstellen.
Dies erfolgt meist in Einzeltherapie, aber auch Gruppentherapie ist möglich. Erst auf Grundlage dieser Verordnung ist eine logopädische Behandlung (Diagnostik und Therapie) möglich.
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Bitte bedenken Sie, dass nach Ausstellung einer Verordnung die Therapie innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss, da sonst die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.

weitere informationen

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des dbl e.V. (Bundesverband für Logopädie)

KOSTEN

Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von Zuzahlungen befreit. Gleiches gilt für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung. Ansonsten gilt, wie auch bei den anderen Heilmittelberufen (Physio-, Ergotherapie), dass jeder Patient 10% des Rezeptwertes + 10 Euro Verordnungsgebühr selbst zu tragen hat. Dieser Betrag wird individuell – je nach Kassenzugehörigkeit, Therapiedauer und -anzahl – erhoben und vom Patienten durch den Therapeuten, im Auftrag Ihrer Krankenkasse, eingefordert.

Hinweise für Privatversicherte und Selbstzahler

Leider fehlen im Bereich der Logopädie für Privatpatienten einheitliche Tarifverträge. Als bisherige Berechnungshilfe hat sich hier bundesweit der 1,8- bis 2,3-fache vdek-Satz bewährt.
Rechtlich betrachtet schließt der Privatpatient mit dem Heilmittelerbringer (Logopädin) einen Behandlungsvertrag ab (gem. §611 ff. BGB). Hierbei leistet die Logopädiepraxis die vereinbarte Leistung und der Patient zahlt den vereinbarten Preis – unabhängig davon, wie viel er von seiner PKV erstattet bekommt.
Bitte bedenken Sie, dass auch Versicherungen stets gewinnorientiert arbeiten.